Krankenversicherung: Beitrag bei Waisenrente

Wer Waisenrente erhält, zahlt bis zu einem bestimmten Alter keinen Beitrag zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung. Alle Informationen zur Beitragsfreiheit bei Waisenrente im Überblick.
Eine junge Frau sitzt auf einer Treppe. Erhält sie eine Waisenrente, zahlt sie bis zu einem gewissen Alter keinen Beitrag zur Krankenversicherung.© AOK

Inhalte im Überblick

    Beitragsfreie Versicherung bei Waisenrente

    Kinder, die einen oder beide Elternteile verloren haben, haben Anspruch auf Halbwaisen- oder Vollwaisenrenten. Erhalten Sie Waisenrente, sind Sie automatisch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings fällt der Beitrag zur Krankenversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weg, solange Sie

    • eine Schulausbildung absolvieren
    • studieren
    • ein freiwilliges soziales oder freiwilliges ökologisches Jahr ohne Arbeitsentgelt leisten

    Ende der Beitragsfreiheit in der Krankenkasse bei Waisenrente

    Die Beitragsfreiheit bei Waisenrente in der Versicherung endet, sobald Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, eine berufliche Ausbildung absolvieren, ein Freiwilligenjahr mit Arbeitsentgelt oder Leistungen der Agentur für Arbeit erhalten. In diesem Fall zahlen Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus Ihrer Waisenrente. Minijobs oder Werkstudentenjobs sind davon ausgenommen.

    Ausnahme bei körperlicher, geistiger und seelischer Beeinträchtigung

    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, zahlen auch nach der Vollendung des 25. Lebensjahres keinen Beitrag zur Krankenversicherung oder zur Pflegeversicherung.

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    Aktualisiert: 05.11.2021

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